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Information Wärmepumpenanlage

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Die Wärmepumpenanlage muss mit eigener Mess- und Schalteinrichtung in einem gesonderten Stromkreis gemäß Anschlussplan der FSG installiert und fest angeschlossen sein. Sie darf nicht auf einen anderen Stromkreis mit anderer Tarifart umgeschaltet werden können. Die Stromlieferung kann jeweils montags bis freitags zwischen 6.00 und 20.00 Uhr durch die FSG bis zu dreimal täglich unterbrochen werden. Die Stromlieferung an gesetzlichen Feiertagen ist unterbrechungsfrei. Die Unterbrechungen dauern nicht länger als jeweils 1 Stunde, insgesamt nicht länger als 3 Stunden zwischen 6.00 und 20.00 Uhr. Die FSG behält sich vor, die Freigabezeiten zu verändern.  Sollte der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung geplant sein, ist diese nicht über den Stromkreis der Wärmepumpenanlage zu schalten. Es gelten für die kontrollierte Wohnraumlüftung gesonderte Anschlussbedingungen.

Die elektrische Ergänzungsheizung darf nicht im gleichen Stromkreis wie die Wärmepumpe installiert werden. Durch anlagentechnische Maßnahmen im Heizungssystem, z. B. Installation eines ausreichend dimensionierten Wärmespeichers, ist Vorkehrung gegen den unkontrollierten Einsatz elektrischer Direktheizung zu treffen. Die geltenden technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der FSG müssen eingehalten werden.

Die FSG behält sich vor, bei der Genehmigung der elektrischen Ergänzungsheizung für die Wärmepumpenanlage die von der gesamten Kundenanlage gleichzeitig beanspruchte Höchstleistung zu begrenzen und entsprechende schaltungstechnische Maßnahmen in der Kundenanlage (z. B. Verriegelung der Ergänzungsheizung gegen elektrische Durchlauferhitzer oder Elektroherde) zu fordern.

 

Der Einbau der fest zu installierenden Geräte darf nur durch Elektroinstallateure vorgenommen werden, die im Installateurverzeichnis der FSG eingetragen sind. Auskünfte hierzu erhalten Sie in unserem Kundenzentrum oder auf www.fsg-freital.de. Der Installateur meldet im Auftrag des Kunden bei der FSG den Anschluss der Wärmepumpe an und beantragt damit die erforderliche elektrische Leistung. Die FSG ist berechtigt, diese Angaben und vor Ort die vertragsgemäße Installation der Wärmepumpenanlage zu prüfen.

Wenn die Bereitstellung der Leistung eine Verstärkung des Hausanschlusses oder netztechnische Maßnahmen erfordert, bietet die FSG eine Anschlussvereinbarung an.

  

Weitere Informationen erhalten Sie mit diesem PDF-Dokument: Info_Wärmepumpe_technisch